Wichtige Informationen

Warum ist eine wiederkehrende Prüfung (folgend E-Check genannt) notwendig?

Neben der sozialen Verantwortung für Sie als Arbeitgeber leiten sich aus dem Grundgesetz, Art. 2, Abs. 2,    dem BGB § 618, Abs. 1 und dem Arbeitsschutzgesetz § 4, Abs. 2 und Abs. 3 sowie der BetrSichV 
§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und Abs. 4 eine Vielzahl von Verpflichtungen zum Schutz Ihre Mitarbeiter und Kunden ab. 

Auch sprechen finanzielle Gründe dafür, eine VDE-Prüfung innerhalb der jeweiligen Prüffristen nach DGUV V3 und V4 durchführen zu lassen.

Von elektrischen Betriebsmitteln, die nicht fachgerecht innerhalb der festgelegten Prüffristen kontrolliert werden, können für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Kunden viele Gefahren ausgehen.
Im Schadensfall können Versicherungen mit empfindlichen Forderungen an Unternehmen herantreten    
(bei Bränden mit hohen Sach- und Personenschäden). 

Wichtig für Sie zu wissen ist, dass sich in fast jeder Betriebshaftpflichtversicherung eine Ausschlussklausel befindet, die besagt, dass die Versicherung nicht bezahlt, wenn die behördlichen und gesetzlichen Auflagen nicht eingehalten wurden. Kommt es zu einem Unfall mit einem elektrischen Betriebsmittel, für das Sie keine aktuelle Wiederholungsprüfung nachweisen können, ist die Versicherung nicht zahlungspflichtig.
Somit hat das Unternehmen den Schaden selbst zu tragen.

                                                   Verbrennungen nach einem Stromschlag
                 Beispiele für mögliche Beschädigungen an elektrischen Betriebsmitteln:
 Seit Oktober 1997 gilt übrigens der E-Check auch für private Haushalte, Gebäude und Betriebsmittel.
Was wird geprüft?

Die Antwort darauf ist relativ einfach: Alles, was mit elektrischer Netzspannung mit oder ohne Steckvorrichtung betrieben wird und in einem Privathaushalt, einem Unternehmen (auch privat eingebrachte elektrische Betriebsmittel) oder in einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommt. Beispiele sind in der Seite "Dienstleistungen" ersichtlich.

Besonderheit:

Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel mit Anschlussbuchse,
für z. B. Kaltgeräteanschlussleitung, Euroanschlussleitung und Anschlussleitung mit Installationssteckverbinder nach EN 61535 ist gleiche Sorgfalt geboten, wie bei jeder 
VDE Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und 4.

Dabei ist die Geräteanschlussleitung getrennt von der Anschlussbuchse des Betriebsmittels zu prüfen, das heißt, beide Prüflinge sind jeweils mit einer eigenen Prüfplakette zu kennzeichnen.
Kaltgeräteanschlussleitung
Euroanschlussleitung
Anschlussleitung mit Installationssteckverbinder 
gem. DIN EN IEC 61535
Wer darf prüfen?

Immer wieder wird durch Arbeitgeber argumentiert, dass man über einem Hausmeister verfügt, der diese Prüfungen durchführt.
Diese Argumentation ist falsch und verstößt gegen bestehende Rechtsvorschriften.
Ein Hausmeister ist in der Regel keine Elektrofachkraft, verfügt über keine entsprechende Versicherung, die nötige Qualifikationen, noch die entsprechende Mess- und Prüfgeräte.
Ein Elektriker z. B. an Schulen ist auch nur zu Tätigkeiten gemäß seines Arbeitsvertrages ermächtigt. Prüfungen darf er nur mit Meisterausbildung, eine einjährigen, nachzuweisenden Prüfertätigkeit und den entsprechenden Prüfgeräten durchführen. 

Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft unter Verwendung geeigneter kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden. 

Der aktuelle gültige Kalibrierschein und ein Qualifizierungsnachweis sind mitzuführen und vorzulegen (bei Anfrage).

Laut DGUV Information 203-049: „Die Prüfung zur Feststellung der elektrischen Sicherheit ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel können durch befähigte Personen oder durch 
Elektrofachkräfte durchgeführt werden. 

Elektrotechnische unterwiesene Personen (EuP ‘s) durften nach den Durchführungsanweisungen zu 
§ 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3) 
Wiederholungsprüfungen durchführen. Eine Prüfung allein durch elektrotechnisch unterwiesene Person ist auf Grund der Festlegungen in der Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) „Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Elektrische Gefährdungen" verboten.

Ebenso ist der Einsatz von Prüfgeräten mit rot/grün Anzeige ohne jegliche Messwertangabe für die Messung des Ableitstroms verboten. Einem solchen Prüfgerät die Wiederholungsprüfung und damit 
eine Entscheidung über die Sicherheit des Prüflings bzw. der mit diesem arbeitenden Menschen zu überlassen, wäre fahrlässig.

Welche Prüffristen gibt es?

Die Prüffristen sind sehr unterschiedlich und durch verschiedene Vorschriften und Normen geregelt.        Hier verschiedene Beispiele für Prüffristen bei wiederkehrenden Prüfungen ortsveränderlichen 
elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV V3 und V4:
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